ᐅ Dienstaufsichtsbeschwerde: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Warum ist die Dienstaufsichtsbeschwerde wichtig?
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gründe für die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsträger
  • So reichen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein: Schritt-für-Schritt-Anleitung
  • Behördenzuständigkeit: An welche Stelle wendet man sich?
  • Bearbeitungsdauer und Ablauf
  • Transparenz und Einsichtnahme in das Ergebnis
  • Welche Konsequenzen und Grenzen hat die Dienstaufsichtsbeschwerde?
  • Praxistipps zur erfolgreichen Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde
  • Vergleich mit anderen Rechtsbehelfen: Wann Dienstaufsichtsbeschwerde, wann Widerspruch?
  • Häufige Fragen (FAQ)
  • Muster / Vorlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

ᐅ Dienstaufsichtsbeschwerde: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (1)
Dienstaufsichtsbeschwerde (© andyller -stock.adobe.com)

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formfreier Rechtsbehelf, der es Bürgern ermöglicht, das Verhalten eines Amtsträgers im öffentlichen Dienst prüfen zu lassen. Sie richtet sich gegen das persönliche Verhalten eines Beamten oder Angestellten und ist nicht darauf ausgelegt, Entscheidungen oder Bescheide zu korrigieren. Ziel ist es, festzustellen, ob ein Amtsträger seine dienstlichen Pflichten, etwa Höflichkeit und Sachlichkeit, verletzt hat. Hierbei kommen einschlägige Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) zum Tragen, wie die Dienstpflicht zur Objektivität (§ 33 BeamtStG) und das Mäßigungsgebot im Verhalten gegenüber Bürgern (§ 34 BeamtStG).

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formfreier Rechtsbehelf, der es Bürgern ermöglicht, das Verhalten eines Mitarbeiters oder Beamten des öffentlichen Dienstes beim Dienstvorgesetzten zu beanstanden. Dieser Rechtsbehelf richtet sich nicht gegen Entscheidungen oder Verwaltungsakte, sondern ausschließlich gegen das persönliche Verhalten eines Beamten im dienstlichen Kontext. Bürger können eine Beschwerde einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Beamte seine dienstlichen Pflichten verletzt hat oder sich unangemessen verhalten hat. Die Beschwerde kann je nach Sachlage beim direkten Vorgesetzten des Beamten oder in besonderen Fällen auch bei einem übergeordneten Dienstvorgesetzten wie einem Minister erhoben werden. Es ist hierbei entscheidend, dass der Sachverhalt präzise geschildert und klare Belege zur Einordnung des Falls vorgelegt werden, damit die Dienstaufsichtsbeschwerde ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Warum ist die Dienstaufsichtsbeschwerde wichtig?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde erfüllt eine wichtige Kontrollfunktion im öffentlichen Dienst. Sie ermöglicht es Bürgern, sicherzustellen, dass Amtsträger ihre Rolle pflichtbewusst und respektvoll ausüben. Bei einem erfolgreichen Verlauf kann die Beschwerde Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen, wie eine Rüge oder sogar Versetzung des Amtsträgers. Ein Beispiel ist ein Bürger, der durch das wiederholt unhöfliche Verhalten eines Beamten herabgesetzt wurde und dessen Beschwerde zur Ermahnung des Beamten führte. Besonders bei Berufsgruppen wie Lehrern oder Polizisten, die eng mit Bürgern arbeiten, ist ein respektvoller Umgang wichtig, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu stärken.

Dienstaufsichtsbeschwerde - Wichtige Tipps im Überblick

  • Schriftliche Einreichung: Auch wenn die Beschwerde formfrei ist, wird eine schriftliche Dokumentation empfohlen, um den Vorfall klar darzulegen.
  • Persönliche Daten: Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit die Behörde Rückfragen stellen und Ihnen das Ergebnis mitteilen kann.
  • Sachverhalt genau schildern: Geben Sie Datum, Ort und Namen der Beteiligten an, um der Behörde eine fundierte Prüfung zu ermöglichen.
  • Belege beifügen: Fügen Sie relevante Dokumente oder Zeugenberichte bei, um Ihre Schilderungen zu untermauern.
  • Zuständige Behörde wählen: Adressieren Sie die Beschwerde an die richtige Stelle (z. B. nächsthöhere Behörde oder Vorgesetzte), um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Alternative Rechtsmittel: Bei Streit über eine Entscheidung selbst ist oft ein Widerspruch oder eine Klage besser geeignet als eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Rechtliche Grundlagen

Die Dienstaufsichtsbeschwerde basiert auf verschiedenen rechtlichen Regelungen, vor allem auf dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). § 33 BeamtStG legt fest, dass Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und sachgerecht zu erfüllen haben. § 34 BeamtStG verpflichtet sie, sich gegenüber den Bürgern höflich und respektvoll zu verhalten. Verstöße gegen diese Dienstpflichten können durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufgezeigt und sanktioniert werden.

Zusätzlich können dienstrechtliche Bestimmungen auf Landesebene zur Anwendung kommen, wie das Landesbeamtengesetz. Verstößt ein Beamter gegen seine Dienstpflichten, etwa indem er persönliche Vorurteile in Entscheidungen einfließen lässt oder Anliegen ohne Grund verzögert, verstößt er gegen die in diesen Gesetzen verankerten Vorschriften. Solche Verstöße können durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde offengelegt und geahndet werden.

Gründe für die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsträger

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann bei Verstößen gegen die dienstlichen Pflichten eines Beamten angebracht sein. Typische Gründe umfassen:

  • Unhöflichkeit oder Respektlosigkeit: Gemäß § 34 BeamtStG müssen Amtsträger respektvoll und höflich auftreten. Ein Beispiel: Ein Bürger fühlt sich durch die abwertende Sprache eines Sachbearbeiters verletzt und reicht eine Beschwerde ein.
  • Mangel an Neutralität oder Befangenheit: Amtsträger dürfen ihre persönliche Meinung nicht in dienstliche Entscheidungen einfließen lassen (gemäß § 33 BeamtStG). Beispiel: Ein Beamter bevorzugt Personen, die er persönlich kennt, was andere Antragsteller als unfair empfinden.
  • Unangemessene Verzögerungen: Werden Anfragen oder Anliegen ohne Grund verzögert, kann dies eine Beschwerde rechtfertigen. § 75 VwGG erlaubt Bürgern, bei Untätigkeit der Behörde Untätigkeitsklage zu erheben.
  • Verstöße gegen Datenschutzgesetze: Werden Daten von Bürgern unsachgemäß behandelt, kann dies zu einer Beschwerde führen. Zum Beispiel, wenn sensible Daten ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden, verstoßen Beamte gegen die DSGVO.

Diese Beispiele zeigen, dass Dienstaufsichtsbeschwerden besonders bei Behördenmitarbeitern Anwendung finden, die regelmäßig mit Bürgern zu tun haben. So wird das Vertrauen in den öffentlichen Dienst gestärkt und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten sichergestellt.

So reichen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, eine schriftliche Einreichung wird jedoch empfohlen. Hier die wesentlichen Schritte:

  • Schriftliche Formulierung: Eine schriftliche Beschwerde ermöglicht eine präzise Darstellung. Sie bietet eine klare Dokumentation und erleichtert die Beweisführung.
  • Persönliche Daten angeben: Name, Adresse und Telefonnummer sollten angegeben werden, um Rückfragen zu ermöglichen. Eine anonyme Beschwerde kann in der Regel nicht bearbeitet werden.
  • Genauer Sachverhalt: Schildern Sie den Vorfall detailliert. Ein Beispiel: „Am 20. Mai 2024 stellte ich einen Antrag bei der Behörde, der mehrfach verzögert wurde. Herr Meier, Sachbearbeiter, erklärte in unangemessener Art, ich müsse warten.“
  • Beweise beifügen: E-Mails, Dokumente und Zeugenberichte, falls vorhanden, sollten beigelegt werden. Dies erleichtert die Bearbeitung und stärkt die Argumentation.

Die Beschwerde ist an die zuständige Behörde, meist die Dienststelle des Beamten, zu richten. In den meisten Fällen übernimmt der direkte Vorgesetzte die Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit kann je nach Schwere der Vorwürfe mehrere Wochen dauern. Der Beschwerdeführer erhält eine schriftliche Rückmeldung zum Ausgang der Beschwerde.

Behördenzuständigkeit: An welche Stelle wendet man sich?

Die Zuständigkeit der Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich nach der jeweiligen Behördenstruktur:

  • Kommunale Beamte: Bei Beamten, die auf kommunaler Ebene arbeiten, ist der Bürgermeister oder Landrat zuständig. Beispiel: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Stadtratsbeamten wird an den Bürgermeister gerichtet.
  • Landesbeamte: Die nächsthöhere Landesbehörde, wie ein Ministerium, ist für Landesbeamte verantwortlich.
  • Bundesbeamte: Bei Beamten des Bundes ist die zuständige Bundesbehörde der richtige Ansprechpartner.

Falls Bürger unsicher sind, welche Behörde zuständig ist, kann eine kurze Nachfrage bei der nächstgelegenen Behörde oder Dienststelle Klarheit schaffen. Dies hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

Bearbeitungsdauer und Ablauf

Der Bearbeitungsprozess einer Dienstaufsichtsbeschwerde umfasst mehrere Schritte, die wie folgt ablaufen:

  • Prüfung des Sachverhalts: Die zuständige Behörde sichtet die eingereichten Unterlagen und überprüft die Schilderungen auf Plausibilität.
  • Anhörung des Beamten: Der betroffene Beamte hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben.
  • Ermittlung und Beweisaufnahme: In komplexen Fällen werden Zeugen befragt oder zusätzliche Unterlagen angefordert. Beispiel: Ein Bürger beschwert sich über Datenschutzverstöße, die Behörde sichtet die Akten und prüft den Zugang.

Die Dauer der Bearbeitung kann variieren, je nach Komplexität des Falles und Arbeitsauslastung der Behörde. Ein Anspruch auf rasche Bearbeitung besteht nicht, jedoch wird die Bearbeitung im Rahmen der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit durchgeführt.

Transparenz und Einsichtnahme in das Ergebnis

Nach Abschluss der Prüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde stellt sich für viele Beschwerdeführer die Frage, ob sie Einblick in das Ergebnis erhalten. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Mitteilung über den Ausgang der Beschwerde, also ob diese für begründet oder unbegründet erklärt wurde. Detaillierte Informationen über etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen den betroffenen Beamten werden in der Regel aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt (§ 26 Abs. 1 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Mitteilung beschränkt sich häufig auf eine formale Rückmeldung wie: „Ihrer Beschwerde wurde nachgegangen. Die Angelegenheit ist intern geregelt worden.“ Eine vollständige Transparenz gegenüber dem Beschwerdeführer besteht daher nicht, da der Schutz personenbezogener Daten des Beschäftigten Vorrang hat. Dies kann bei Beschwerdeführern zu Unzufriedenheit führen, entspricht jedoch der geltenden Rechtslage.

Welche Konsequenzen und Grenzen hat die Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die Auswirkungen einer Dienstaufsichtsbeschwerde hängen stark vom Einzelfall ab. Die möglichen Konsequenzen umfassen:

  • Rüge oder Verwarnung: Bei leichten Verstößen erhält der Beamte oft eine Rüge oder eine mündliche Verwarnung.
  • Versetzung oder Abmahnung: Schwerwiegendere Fälle, wie mehrfache Verstöße oder gravierendes Fehlverhalten, können zu einer Versetzung oder Abmahnung führen.
  • Disziplinarmaßnahmen und Entlassung: In schwerwiegenden Fällen können Disziplinarmaßnahmen wie Geldbußen, Abmahnungen und sogar die Entfernung aus dem Dienst verhängt werden. Ein Beispiel hierfür wäre ein Beamter, der durch wiederholtes Fehlverhalten das Ansehen der Behörde erheblich schädigt oder gravierende Datenschutzverletzungen begeht.

Wichtig ist, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine bestimmte Disziplinarmaßnahme hat. Die Entscheidung über die Maßnahmen liegt vollständig im Ermessen der Behörde und wird nach der Schwere des Fehlverhaltens abgewogen. Es sollte beachtet werden, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde keine rechtliche Überprüfung einer behördlichen Entscheidung darstellt. Wer eine behördliche Entscheidung anfechten möchte, muss gegebenenfalls Widerspruch oder Klage einreichen.

Praxistipps zur erfolgreichen Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Für eine erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine sachliche und gründliche Vorbereitung wichtig. Hier sind einige bewährte Tipps für die Einreichung:

  • Sachliche und objektive Darstellung: Vermeiden Sie emotionale oder wertende Aussagen. Eine nüchterne, sachliche Darstellung des Vorfalls ist entscheidend.
  • Belege und Unterlagen: Relevante Dokumente, wie etwa E-Mails, Briefe oder Zeugenberichte, sollten beigefügt werden. Ein Beispiel: Ein Bürger beschwert sich über einen Beamten, der eine Anfrage unbeantwortet lässt, und fügt alle E-Mails bei, die er an den Beamten gesendet hat.
  • Verständnis der rechtlichen Begrenzungen: Die Dienstaufsichtsbeschwerde beeinflusst nicht die Sachentscheidung einer Behörde, sondern nur das Verhalten eines Amtsträgers. Widerspruch oder Klage sind erforderlich, wenn es um die rechtliche Korrektur einer Entscheidung geht.
  • Erkundigen Sie sich nach anderen Rechtsmitteln: In Fällen, in denen auch die Entscheidung selbst angefochten werden soll, sind andere Rechtsmittel wie der Widerspruch oder eine Klage geeigneter. So wird sichergestellt, dass die Beschwerde vollständig und korrekt eingeordnet wird.

Vergleich mit anderen Rechtsbehelfen: Wann Dienstaufsichtsbeschwerde, wann Widerspruch?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde unterscheidet sich deutlich von anderen Rechtsbehelfen, die sich auf konkrete Entscheidungen und deren rechtliche Überprüfung beziehen. Der Widerspruch ist beispielsweise ein formeller Rechtsbehelf, der es dem Bürger erlaubt, eine behördliche Entscheidung rechtlich prüfen zu lassen. Ein Disziplinarverfahren hingegen richtet sich gegen schwerwiegendes Fehlverhalten eines Beamten und kann nur durch die Behörde eingeleitet werden.

Ein Bürger, der etwa der Meinung ist, dass eine Entscheidung rechtlich unzulässig war, sollte den Weg des Widerspruchs oder, falls dies nicht ausreicht, die Klage wählen. Diese Rechtsbehelfe führen zu einer Überprüfung und möglichen Änderung der Entscheidung. Die Dienstaufsichtsbeschwerde hingegen dient ausschließlich zur Prüfung des Verhaltens von Beamten im Rahmen ihrer Dienstpflichten.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Dienstaufsichtsbeschwerde:

Welche Rolle hat der Dienstvorgesetzte bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Der Dienstvorgesetzte ist die zuständige Person, die die Beschwerde prüft und bewertet, ob der Mitarbeiter gegen dienstliche Pflichten verstoßen hat. Er entscheidet über das Ergebnis und die Art der Maßnahmen, die gegebenenfalls ergriffen werden, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Pflichten sicherzustellen.

Kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Eilverfahren behandelt werden?
Ein Eilverfahren gibt es für die Dienstaufsichtsbeschwerde selbst nicht, da es sich um eine rein disziplinarische Prüfung handelt. Es betrifft keine gerichtlichen Entscheidungen oder Verwaltungsakte, sodass der normale Prüfungsweg durch den Dienstvorgesetzten vorgesehen ist.

Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter in der Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt wird?
Wenn der Dienstvorgesetzte die Beschwerde als begründet ansieht, kann der Beschäftigte gerügt werden, was eine offizielle Ermahnung darstellt. Diese Maßnahme weist den Beamten auf sein Fehlverhalten hin und dient der Einordnung und Verbesserung seiner dienstlichen Pflichterfüllung.

Kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen einen Minister erhoben werden?
Ja, eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann auch gegen einen Minister erhoben werden. In diesen Fällen wird die Beschwerde nicht von einer unmittelbaren Dienststelle, sondern von einer übergeordneten Instanz bearbeitet.
Bei einem Bundesminister ist der Bundespräsident für die Prüfung zuständig, wobei die Bearbeitung und Einordnung oft an entsprechende Ministerien oder die Staatskanzlei delegiert werden kann. In den Bundesländern übernimmt in der Regel der Ministerpräsident die Aufsicht, wenn die Beschwerde gegen einen Minister auf Landesebene gerichtet ist. Dies dient der unabhängigen Prüfung und ordnungsgemäßen Bearbeitung der Beschwerde.

Welche Informationen sind für die Beantragung einer Dienstaufsichtsbeschwerde wichtig?
Bei der Beantragung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine detaillierte Schilderung des Vorfalls entscheidend. Wichtige Angaben wie Datum, Uhrzeit, Ort und Namen der Beteiligten helfen dem Dienstvorgesetzten, die Sache korrekt zu einordnen und zu bearbeiten.

Kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch während des laufenden Verwaltungsverfahrens eingelegt werden?
Ja, eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann auch im Lauf eines Verwaltungsverfahrens eingelegt werden. Sie richtet sich jedoch ausschließlich gegen das Verhalten des Beamten und nicht gegen den Bescheid oder die inhaltliche Entscheidung der Behörde.

Wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde in der Personalakte vermerkt?
Ob die Beschwerde in der Personalakte des Beschäftigten vermerkt wird, hängt vom Ergebnis der Prüfung ab. Wenn die Beschwerde begründet ist und zu einer Rüge führt, wird diese in der Regel vermerkt. Unbegründete Beschwerden haben in der Regel keinen Einfluss auf die Personalakte.

Kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch gerichtlich eingereicht werden?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein rein verwaltungsinternes Verfahren und kann nicht gerichtlich eingereicht werden. Eine gerichtliche Prüfung ist nur über andere Rechtsbehelfe wie den Widerspruch oder die Klage möglich, wenn eine Entscheidung angefochten wird.

Was passiert, wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen wird?
Wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen, kann der Beschwerdeführer keine weiteren gerichtlichen Schritte dagegen unternehmen, da es sich um eine interne Angelegenheit handelt. Der Beschwerdeführer kann jedoch weitere Beschwerden bei einer höheren Instanz innerhalb der Behörde einreichen.

Kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch an eine übergeordnete Behörde weitergeleitet werden?
Ja, falls der Dienstvorgesetzte der Ansicht ist, dass die Beschwerde nicht auf seiner Ebene bearbeitet werden kann, kann er die Beschwerde an eine übergeordnete Instanz weiterleiten, um eine umfassende Einordnung und Prüfung sicherzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einem Widerspruch?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönliche Verhalten eines Amtsträgers, während ein Widerspruch auf die inhaltliche und rechtliche Überprüfung einer Entscheidung zielt.

Gibt es eine Frist für die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formfrei und fristlos, sollte aber zeitnah nach dem Vorfall eingereicht werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Welche Folgen kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde haben?
Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann die Beschwerde zu einer Rüge, Versetzung oder sogar Disziplinarmaßnahmen führen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht jedoch nicht.

Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde anonym einreichen?
In den meisten Fällen ist die Angabe persönlicher Daten erforderlich, da anonyme Beschwerden oft nicht bearbeitet werden. Rückfragen und detaillierte Prüfung sind nur möglich, wenn der Beschwerdeführer identifizierbar ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, abhängig von der Komplexität des Falles und der Auslastung der Behörde. Eine feste Frist zur Bearbeitung gibt es nicht, aber der Bearbeitungsprozess wird im Rahmen der gebotenen Sorgfalt durchgeführt.

Welche Alternativen zur Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es?
Neben der Dienstaufsichtsbeschwerde können Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage zur Anfechtung von Entscheidungen genutzt werden. Ein förmliches Disziplinarverfahren kann in besonders schwerwiegenden Fällen durch die Behörde eingeleitet werden.

Muster / Vorlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Für Bürger, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen möchten, ist es hilfreich, auf eine klare Struktur zu achten:

Absender:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
E-Mail: max.mustermann@email.de
Telefon: 01234 56789

Empfänger:
Behörde XY
An die Dienstaufsicht
Behördenstraße 2
12345 Behördenstadt

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn/Frau [Name des Amtsträgers]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn/Frau [Name des Amtsträgers], tätig in der [Abteilung, z. B. Bürgerbüro/Polizeistation XY], ein.

1. Sachverhalt

Am [Datum des Vorfalls] begab ich mich zu [Ort des Vorfalls], um [Anlass, z. B. Antragstellung, Beratungsgespräch]. Herr/Frau [Name des Amtsträgers] zeigte dabei ein Verhalten, das ich als unangemessen und respektlos empfinde. [Beschreiben Sie das Verhalten im Detail, z. B.: „Er/Sie äußerte sich mehrfach unhöflich und machte abfällige Bemerkungen, die in der Situation unangemessen waren.“]

2. Begründung der Beschwerde

Meiner Ansicht nach widerspricht das Verhalten von Herrn/Frau [Name des Amtsträgers] den dienstlichen Pflichten zur Höflichkeit und Sachlichkeit, wie sie im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) definiert sind. Ich erwarte eine respektvolle und professionelle Behandlung, insbesondere in einem Amt, das zur Betreuung der Bürger zuständig ist. Das Verhalten von Herrn/Frau [Name des Amtsträgers] hat dazu geführt, dass ich mich nicht ernst genommen fühle und mein Anliegen nicht sachgerecht behandelt wurde.

3. Belege

Zur Untermauerung meiner Schilderungen lege ich folgende Belege bei:
- Kopie meines Antrags / Ansprechens
- E-Mail-Verkehr (sofern vorhanden)
- Zeugenaussagen von Personen, die den Vorfall miterlebt haben (sofern vorhanden)

4. Bitte um Prüfung und Rückmeldung

Ich bitte um eine eingehende Prüfung des geschilderten Vorfalls und um Rückmeldung über die Ergebnisse sowie über die Maßnahmen, die gegebenenfalls ergriffen werden. Es ist mir wichtig, dass solche Vorkommnisse in Zukunft vermieden werden und dass ich mich in meiner Rolle als Bürger korrekt und angemessen behandelt fühlen kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Bearbeitung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann


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